Gut zu wissen
Infos für Halter:innen
Liebe Hundebesitzer, liebe Fellnasen,
herzlich willkommen im Aldiana Club Ampflwang. Wir sind ein hundefreundliches Clubresort und dürfen als Referenz Martin Rütter Dogs Wien nennen. Wir bitten alle Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Ein Hund kann bellen, so wie ein Kind schreit, ein Kind soll nicht ohne zu Fragen einen Hund streicheln und ein Hund soll nicht andere Gäste vor Freude „anspringen“. Damit ihr und euer bester Freund gleich in Urlaubsstimmung kommen könnt, anbei die wichtigsten Informationen für euch:
Hier finden Herrchen und Frauen alle wichtigen Infos zum Urlaub mit ihrem Vierbeiner. Gerne kannst du dich bei weiteren Fragen an info.ampflwang@aldiana.com wenden.
In welchen Bereichen dürfen sich Hunde aufhalten und was könnt ihr zusammen erleben?
Öffentliche Bereiche
- Gerne dürft ihr gemeinsam mit eurem Hund in unserer Lounge (separater Eingang von der Hauptbar, bitte reservieren, nach Verfügbarkeit) oder auf unserer Panoramaterrasse essen (bitte beachtet, dass hier nur eingeschränkter Service ist, Nutzung wetterabhängig, Zugang unter dem Panoramarestaurant).
- Die eingezäunte Hundespielwiese findet ihr zwischen den Tennisplätzen. Diese ist jederzeit für euren „besten Freund“ zum Spielen, Fetzen und Toben geöffnet. Hier darf die Leine abgemacht werden
- Gerne darf dein Hund mit dir auf unsere Bar- oder Poolterrasse oder an unsere Hauptbar
- Zum Sonnen dürft ihr gerne die ruhig gelegene Hundeliegewiese nutzen oberhalb der Stockschießbahn
- Bitte beachtet: Im Buffetbereich im Restaurant und im Flosse Abenteuerland sind Hunde aus Hygienegründen nicht gestattet
Wie gelangt mein Hund ins Zimmer und was gilt es dort zu beachten?
Zugang Hundezimmer
- Gerne dürft ihr mit eurem Hund von der Rezeption in den 1. Stock gehen. Auch über den Eingang Nord – halber Weg vom Parkplatz Richtung Rezeption – gelangt ihr zu den Zimmern
- Gerne könnt ihr auch durch den Außenbereich vor eurem Zimmer zum „Gassi gehen“ aufbrechen
- In eurem Zimmer findet ihr einen Türhänger. Bitte nutzt diesen, um anzuzeigen, ob sich euer Hund im Zimmer befindet
- Bleibt euer Hund nicht gerne allein im Zimmer, bitten wir Ausflüge ohne Hund auf kürzere Zeiten zu beschränken und euren Hund nicht alleine im Außenbereich zu lassen
Wissenswertes für den Urlaub
Wissenswertes für den Urlaub
- Hundebeutel erhaltet ihr an unserem Front Office sowie zu Beginn der Wanderwege
- „Kulinarik“ in der Nähe: Fressnapf in Timelkam (ca. 15 Min.)
- Sollte es eurem Hund mal nicht gut gehen, steht euch die Tierklinik Vöcklabruck zur Verfügung, welche wie folgt erreichbar ist: +43 7672 28 028; office@tierklinik-voecklabruck.at
Hausordnung für Hunde
Hausordnung
Der Aldiana Club Ampflwang verpflichtet sich, das Landesgesetz über das Halten von Hunden (Oö. Hundehaltegesetz 2002; Oö. HHG) einzuhalten, um sicherzustellen, dass:
- Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden
- Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden
- Der Hund an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
Der Hundehalter
- muss in jedem Fall eine gültige Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können
- muss in bestimmten Fällen einen Sachkundenachweis vorlegen können
- haftet in vollem Umfang
- ist für das Verhalten des Hundes jederzeit verantwortlich
- muss wissen, wie verträglich sein Hund ist
Der Hund
muss rund um die Hotelanlage an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Erlaubt sind ausschließlich unauffällige Hunde. Ein auffälliger Hund darf nicht beherbergt werden. Ein Hund gilt als auffällig, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder Menschen wiederholt gefährdet hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein
Oö. Hundehaltegesetz 2002; Oö HHG; Auszug
LANDESGESETZ ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN
Landesgesetz über das Halten von Hunden
(Oö. Hundehaltegesetz 2002; Oö HHG; Auszug)
- 1 Allgemeines
(1) Dieses Landesgesetz bezweckt die Vermeidung von Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde sowie einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden
- 6 Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten
(1) Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden
(3) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen
- 15 Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
- gegen die Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 verstößt,
- seiner Verpflichtung gemäß § 6 Abs. 3 nicht nachkommt,
- einen Hund trotz Untersagung gemäß § 9 hält;
(2) Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe in Höhe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen.