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Infos für Halter:innen
Gut zu wissen

Infos für Halter:innen

Hier finden Herrchen und Frauen alle wichtigen Infos zum Urlaub mit ihrem Vierbeiner. Gerne kannst du dich bei weiteren Fragen an info.ampflwang@aldiana.com wenden.

Gut zu wissen!

Hausordnung

Der Aldiana Club Ampflwang verpflichtet sich, das Landesgesetz über das Halten von Hunden (Oö. Hundehaltegesetz 2002; Oö. HHG) einzuhalten, um sicherzustellen, dass:

  • Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden
  • Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden
  • Der Hund an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

Der Hundehalter

muss in jedem Fall eine gültige Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können

  • muss in bestimmten Fällen einen Sachkundenachweis vorlegen können
  • haftet in vollem Umfang
  • ist für das Verhalten des Hundes jederzeit verantwortlich
  • muss wissen, wie verträglich sein Hund ist

Der Hund

muss rund um die Hotelanlage an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Erlaubt sind ausschließlich unauffällige Hunde. Ein auffälliger Hund darf nicht beherbergt werden. Ein Hund gilt als auffällig, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jeden-falls ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder Menschen wiederholt gefährdet hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Oö. Hundehaltegesetz 2002; Oö HHG; Auszug

LANDESGESETZ ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN

§ 1 Allgemeines

(1) Dieses Landesgesetz bezweckt die Vermeidung von Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde sowie einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden

§ 6 Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten

(1) Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden
(3) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

§ 15 Strafbestimmungen

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer

3. seinen Verpflichtungen als Hundehalter oder Hundehalterin gemäß § 3 Abs. 3 nicht nachkommt,
4. entgegen dem Verbot des § 3 Abs. 4 Hunde züchtet, ausbildet oder in Verkehr bringt,
5. gegen die Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 verstößt,
6. seiner Verpflichtung gemäß § 6 Abs. 3 nicht nachkommt,
7. gegen behördliche Anordnungen gemäß § 6 Abs. 4 oder § 8 verstößt,
7a. eine Leine oder einen Maulkorb verwendet, der nicht den Bestimmungen des § 6 Abs. 6 entspricht;
8. einen Hund trotz Untersagung gemäß § 9 hält;
9. seinen Verpflichtungen gemäß § 2a Abs. 1, 2 oder 5 nicht nachkommt;
10. gegen das Verbot des § 3 Abs. 2a verstößt.

(2) Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe in Höhe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen.

Was genau du wissen musst

Q&As

Wie hoch sind die Kosten?

Pro Hund werden € 20,- pro Tag verrechnet. Die Kosten für eine Grundreinigung bei Abreise sind in diesem Preis bereits inkludiert (exklusive Futter).

Ich habe eine Allergie, was nun?

Gerne kann bei Buchung die Info mitgeteilt werden, ob eine Allergie vorliegt.

In welchen Bereichen dürfen sich Hunde aufhalten?

Hunde sind in den Hundezimmern erlaubt. Außerdem kannst du mit deinem Hund auch ins Reitstüberl kommen. Bei gutem Wetter können Hunde über einen separaten Eingang auf unserer Panoramaterrasse bei Herrchen und Frauchen beim Essen dabei sein. Auch am Pool gibt es einen eigenen Bereich für Hunde.
Im öffentlichen Clubbereich sind Hunde nicht gestattet (u.a. Logis, Bar, Restaurant, Flosse Abenteuerland).

Du hast eine Frage, die hier nicht beantwortet wird?

Sende uns eine E-Mail an: info.ampflwang@aldiana.com